Eine Übersicht über die wichtigsten Gesetze für Verkehrsteilnehmer in Italien
Im neuen Straßengesetz von 2024-2025 wurden die Strafen verschärft. Um schlimme Überraschungen zu verhindern, ist es wichtig, immer auf dem letzten Stand der Dinge zu sein:
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerorts: 50 km/h
- auf Landstraßen: 90 km/h
- auf Schnellstraßen: 110 km/h
- auf Autobahnen: 130 km/h (Ausnahme Brennerautobahn)
- auf der Brennerautobahn (Streckenabschnitt Brenner - Bozen Süd) gilt weiterhin Maximaltempo 110 km/h
Promillegrenze
- 0,5 ‰
- 0,0 ‰ für Führerscheinneulinge (erste 3 Jahre), Berufslenker/innen
Folgen für alkoholisierte Lenker-/innen
- von 0,5 ‰ bis 0,8 ‰: Geldstrafe von 573 € - 2.170 € und Führerscheinentzug für 3-6 Monate
- von 0,8 ‰ bis 1,5 ‰: Geldstrafe ab 800 € bis 3.200 €, bis zu 6 Monate Haft und Führerscheinentzug für 6-12 Monate
- ab 1,5 ‰: Geldstrafe ab 1.500 € bis 6.000 €, 6-12 Monate Haft, Führerscheinentzug für 1-2 Jahre und Einzug des Fahrzeuges.
Farben der Parkplätze
- Weiß: parken kostenlos möglich (Parkuhr) - ausgenommen in Bozen
- Blau: Parken kostenpflichtig
- Gelb: Parken nur für Berechtigte (Beeinträchtigte Personen, Bus, Taxi, Auf- und Abladebereiche)
Handy und weitere mobile Endgeräte
Während der Fahrt, aber auch z.B. beim Halten an einer roten Ampel, ist das Benutzen von Handys und anderen mobilen Endgeräten strengstens untersagt. Vergehen werden mit harten Strafen geahndet.
E-Roller
- E-Roller Fahrer müssen unabhängig von ihrem Alter einen Helm tragen
- Die höchste zugelassene Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h
- E-Roller dürfen nur auf Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von max. 50 km/h verkehren.
- Das Parken auf Gehsteigen ist verboten.
- E-Roller dürfen nicht auf Radwegen, Gehsteigen oder auf Schnellstraßen, Autobahnen oder in Tunneln verkehren
- E-Roller müssen versichert und mit einem Nummernschild ausgestattet sein
Warnweste
Die Warnweste ist seit 2004 in Italien Pflicht - folglich immer im Auto mit dabei haben, um sie bei Kontrollen vorweisen und im Notfall überziehen zu können.
Abblendlicht
Das Abblendlicht ist für Auto- und Motorradfahrer bei Tag und Nacht Pflicht - ausgenommen ist das Fahren innerhalb der Ortschaften.
Aufblendlicht/Lichthupe
Die Lichthupe darf nur nachts auf schlecht beleuchteten ländlichen Straßen außerhalb der Wohnzonen oder in Gefahrensituationen verwendet werden und müssen bei Gegenverkehr ausgeschaltet werden. Der ordnungswidrige Gebrauch des Aufblendlichts bringt Strafen mit sich.
Winterausrüstungspflicht
Von November bis März müssen alle Fahrzeuge in Südtirol und Trentino mit Winterreifen ausgestattet sein oder Schneeketten an Bord haben.
Wildunfall
Jeder Wildunfall muss bei der Notfallnummer 112, bei dem/der Förster/-in oder Jagdaufseher/-in gemeldet werden. Ein totes oder verletztes Tier sollte niemals berührt werden.
Telefonnummer der Forstbehörde Bruneck + 39 0474 582230
Fußgänger
- Fußgänger am Zebrastreifen über die Straße gehen zu lassen, ist Pflicht. Es drohen strenge Geldstrafen und Punkteabzug.
- Auch wer zu Fuß geht, kann - wenn auffällig angetrunken - von der Polizei angehalten und gestraft werden.
Allgemeine nützliche Infos:
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Das Rauchen in allen öffentlichen Räumen ist seit dem 1. Juli 2005 untersagt und wird geahndet.
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Wer gefälschte Markenprodukte kauft, muss mit strengen Strafen rechnen.
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Lenker/-innen, die positiv auf Drogen (inkl. Cannabis) getestet werden, bekommen eine Geldstrafe. Außerdem wird ihnen der Führerschein entzogen.
Die Verkehrslage kann jederzeit online abgerufen werden.
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